Rechtsprechung
   LSG Sachsen, 05.06.2023 - L 9 KR 121/19   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2023,14713
LSG Sachsen, 05.06.2023 - L 9 KR 121/19 (https://dejure.org/2023,14713)
LSG Sachsen, Entscheidung vom 05.06.2023 - L 9 KR 121/19 (https://dejure.org/2023,14713)
LSG Sachsen, Entscheidung vom 05. Juni 2023 - L 9 KR 121/19 (https://dejure.org/2023,14713)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2023,14713) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichung

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • BSG, 18.12.2018 - B 1 KR 40/17 R

    (Krankenversicherung - Krankenhaus - Vergütungsstreit - Behandlungsunterlagen -

    Auszug aus LSG Sachsen, 05.06.2023 - L 9 KR 121/19
    Dazu muss es die tägliche Praxis beobachten und durch regelmäßige Anpassung seiner Hinweise zu den diversen OPS-Kodes beobachtete Lücken und Unklarheiten beseitigen (zum Ganzen: BSG, Urteil vom 18.12.2018 - B 1 KR 40/17 R - juris Rn. 9 ff.).
  • BSG, 21.04.2015 - B 1 KR 7/15 R

    Krankenversicherung - Krankenhaus - kein Einwand unzulässiger Rechtsausübung

    Auszug aus LSG Sachsen, 05.06.2023 - L 9 KR 121/19
    Solche, die Verwirkung auslösenden "besonderen Umstände" liegen vor, wenn der Verpflichtete infolge eines bestimmten Verhaltens des Berechtigten (Verwirkungsverhalten) darauf vertrauen durfte, dass dieser das Recht nicht mehr geltend machen werde (Vertrauensgrundlage) und der Verpflichtete tatsächlich darauf vertraut hat, dass das Recht nicht mehr ausgeübt wird (Vertrauenstatbestand) und sich infolgedessen in seinen Vorkehrungen und Maßnahmen so eingerichtet hat (Vertrauensverhalten), dass ihm durch die verspätete Durchsetzung des Rechts ein unzumutbarer Nachteil nicht entstehen würde (stRspr; vgl. BSG, Urteil vom 21. April 2015 - B 1 KR 7/15 R - juris Rn. 17) .
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht